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Private Krankenversicherung

Kostenübernahme

In der privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme für Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten von dem Tarif ab, den Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben. Manche Tarife schließen Psychotherapie als Leistung aus, andere zahlen nur begrenzte Sitzungsmengen oder anteilige Kosten. Auch unbeschränkte Kostenübernahme kann vereinbart sein. Entsprechende Informationen finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen oder sind bei Ihrer Versicherung zu erfragen. In Ihrem Interesse sollte dies zügig zu Beginn der Gespräche geklärt werden, da Sie persönlich dem Therapeuten das Honorar schulden und sonst selbst für die entstandenen Kosten aufkommen müssen. Bei der Klärung der Kostenübernahme bin ich Ihnen auf Wunsch gerne behilflich.

Antragsverfahren

Die Beantragung der Kostenübernahme für Psychotherapie ist in der Regel unkomplizierter und schneller als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Was genau hierfür erforderlich ist, erfahren Sie ebenfalls von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Jedenfalls ist die Einholung eines Ärztlichen Konsiliarberichtes erforderlich, der sicherstellt, daß körpermedizinisch keine Bedenken gegen die Aufnahme einer Psychotherapie bestehen.

Rechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vierteljährlich zum Quartalsende.

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