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Gesetzliche Krankenversicherung

Antragsverfahren

Die Beantragung der Kostenübernahme für Psychotherapie muß in der gesetzlichen Krankenversicherung genau vorgeschriebene Schritte einhalten. Ich leite Sie durch die Beantragung und unterstütze Sie dabei, sodaß für Sie kein großer Aufwand entsteht.

Erstgespräch

Zunächst wird telefonisch ein Erstgespräch vereinbart. Hier bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte und ggf. wichtige Unterlagen (Arztbriefe, Klinikberichte, Untersuchungsbefunde, aktuell eingenommene Medikamente etc.) mit. Ab 01.04.2018 müssen Patienten vor dem Erstgespräch eine sog. "Psychotherapeutische Sprechstunde" mit mindestens 50 Minuten Dauer absolviert haben, in welcher die Notwendigkeit einer Psychotherapie abgeklärt werden soll. Hierüber erhalten Sie dann eine "Individuelle Patienteninformation" ausgehändigt, die Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen, falls die Sprechstunde nicht bei mir durchgeführt wurde. Ersatzweise kann statt Sprechstunde auch der Nachweis einer stationären Klinikbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden, in welcher eine seelische Erkrankung festgestellt wurde. Dann bitte den Entlassungsbericht von dort mitbringen.In sehr dringenden Fällen kann sich an die Sprechstunde unmittelbar eine "Akutbehandlung" zur schnellen Krisenintervention und Frühversorgung mit maximal 12 Sitzungen anschließen.

Probatorische Termine

Das Erstgespräch gehört zu den mindestens zwei und höchstens vier probatorischen Terminen (Probegesprächen), in denen Sie gemeinsam mit mir prüfen, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist. Hierfür sollten drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • wir können uns vorstellen, gemeinsam ein gutes Behandlungsteam zu werden,
  • Ihr Arbeitsauftrag und mein therapeutisches Angebot passen zueinander,
  • ich kann eine Indikation zur Psychotherapie stellen, d. h. es kann eine Diagnose i. S. der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden.

Die Kosten für die probatorischen Termine werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, es entstehen keine weiteren Kosten.

Antragspflicht

Sollten wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, so muß nun ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Die erforderlichen Formulare hierfür sind in der Praxis vorrätig. Dazu gehört u. a. die Einholung eines sog. ärztlichen Konsiliarberichts, mit dem Ihr Arzt bescheinigt, daß körpermedizinisch keine Bedenken gegen eine Psychotherapie bestehen.

Kurzzeittherapie

Bei Beantragung einer Kurzzeittherapie mit maximal 2 x 12 Terminen á 50 Minuten (meist zunächst wöchentlich) entscheidet die Krankenkasse erfahrungsgemäß innerhalb von zwei Wochen über den Antrag, wenn:

  • aus körpermedizinischer Sicht keine Einwände gegen eine Psychotherapie bestehen,
  • innerhalb der letzten zwei Jahre keine Therapie zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt wurde.

Eine Kurzzeittherapie kann, falls erforderlich, in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Wurde eingangs eine Akutbehandlung durchgeführt, wird diese auf die Kurzzeittherapie angerechnet.

Langzeittherapie

Wird eine Einzeltherapie als Langzeittherapie mit 60 Sitzungen beantragt, so kann dies erheblich länger dauern. In diesem Fall muß vom Therapeuten ein etwa zwei bis drei Seiten langer Bericht für einen Fachgutachter der Krankenkasse erstellt werden. Dieser muß sorgfältig von mir angefertigt werden, wird dann im verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt, die den Bericht anonymisiert an einen ärztlichen oder psychotherapeutischen Gutachter übersendet. Wenn dieser die Therapie befürwortet, wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen und hierüber einen Anerkennungsbescheid versenden. Für Gruppentherapie besteht eine solche Berichtspflicht nicht. Falls erforderlich, kann mittels Fortführungsantrag die Behandlung auf insgesamt 80 Sitzungen verlängert werden.

Therapiebeginn

Auf jeden Fall können weitere Termine erst vereinbart werden, wenn die Krankenkasse ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme erklärt hat. Im akuten Krisenfall werde ich, wenn ein gestellter Antrag noch nicht genehmigt ist, selbstverständlich auch in der Zwischenzeit kurzfristig für Sie da sein.

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