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Gesetzliche Krankenversicherung

Antragsverfahren

Die Beantragung der Kostenübernahme für Psychotherapie muß in der gesetzlichen Krankenversicherung genau vorgeschriebene Schritte einhalten. Ich leite Sie durch die Beantragung und unterstütze Sie dabei, sodaß für Sie kein großer Aufwand entsteht.

Erstgespräch

Zunächst wird telefonisch ein Erstgespräch vereinbart. Hier bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte und ggf. wichtige Unterlagen (Arztbriefe, Klinikberichte, Untersuchungsbefunde, aktuell eingenommene Medikamente etc.) mit.

Probatorische Termine

Das Erstgespräch gehört zu den fünf probatorischen Terminen („Probegesprächen”), in denen Sie gemeinsam mit mir prüfen, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist. Hierfür sollten drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • wir können uns vorstellen, gemeinsam ein gutes Behandlungsteam zu werden,
  • Ihr Arbeitsauftrag und mein therapeutische Angebot passen zueinander,
  • ich kann eine Indikation zur Psychotherapie stellen, d. h., es kann eine Diagnose i. S. der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden.

Die Kosten für die probatorischen Termine werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, es entstehen keine weiteren Kosten (außer ggf. der Praxisgebühr).

Antragspflicht

Sollten wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, so muß nun ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Die erforderlichen Formulare hierfür sind in der Praxis vorrätig. Dazu gehört u. a. die Einholung eines sog. ärztlichen Konsiliarberichts, mit dem Ihr Arzt bescheinigt, daß körpermedizinisch keine Bedenken gegen eine Psychotherapie bestehen.

Kurzzeittherapie

Bei Beantragung einer Kurzzeittherapie mit 25 Terminen à 50 Minuten (meist zunächst wöchentlich) entscheidet die Krankenkasse erfahrungsgemäß innerhalb von zwei Wochen über den Antrag, wenn:

  • aus körpermedizinischer Sicht keine Einwände gegen eine Psychotherapie bestehen,
  • innerhalb der letzten zwei Jahre keine Therapie zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt wurde.

Eine Kurzzeittherapie kann, falls erforderlich, in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Langzeittherapie

Wird eine Langzeittherapie mit 45 Sitzungen beantragt, so kann dies erheblich länger dauern. In diesem Fall muß vom Therapeuten ein 3 bis 4 Seiten langer Bericht für einen Fachgutachter der Krankenkasse erstellt werden. Dieser muß sorgfältig von mir angefertigt werden, wird dann im verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt, die den Bericht anonymisiert an einen ärztlichen oder psychologischen Gutachter übersendet. Wenn dieser die Therapie befürwortet, wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen und hierüber einen Anerkennungsbescheid versenden. Falls erforderlich, kann mittels Fortführungsanträgen die Behandlung auf insgesamt 60 oder maximal
80 Sitzungen verlängert werden.

Therapiebeginn

Auf jeden Fall können weitere Termine erst vereinbart werden, wenn die Krankenkasse ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme erklärt hat. Im akuten Krisenfall werde ich, wenn ein gestellter Antrag noch nicht genehmigt ist, selbstverständlich auch in der Zwischenzeit kurzfristig für Sie da sein.

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